RSS Feed

Posts Tagged ‘Medienrecht’

  1. Apple sichert sich das Mobile Web.

    November 24, 2011 by Tino Seeber

    Apple hat vom US-Markenamt ein Patent zugesprochen bekommnen, welches weitreichende Auswirkungen auf das gesamte Onlinegeschäft haben könnte. Das ursprünglich bereits im Jahre 1998 von Xerox beantragte und Ende 2009 von Apple erworbene Patent mit dem Namen System and method for obtaining and using location specific information sichert dem Unternehmen die Schutzrechte an einem standortbasierten Informationssystem, welches ein Ortungssystem (z.B. GPS) in Kombination mit einem Netzwerk nutzt.

    Apple erhält somit ein weitreichendes Patent auf die standortbasierte Auslieferung von Informationen und könnte demnach von jedem Anbieter entsprechender standortbasierter Dienste (Facebook etc.) Lizenzgebühren verlangen.

    Follow me on Twitter, Xing or Linkedin.


    Submit to StumbleUponSave on DeliciousDigg ThisSubmit to redditShare via email

  2. Impressumspflicht bei geschäftlichem Facebook-Profil?

    November 23, 2011 by Tino Seeber

    LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011, Az: 2 HK O 54/11

    Nach einem Urteil des Landgerichts Aschaffenburg besteht für ein geschäftlich genutztes Facebook-Profil eine Impressumspflicht nach § 5 TMG.

    Die facebook-Seite kann mit einem Link „Impressum“ mit dem Impressum der Unternehmenswebseite verlinkt werden. Im Impressum der Unternehmenswebseite muss dann jedoch ein Hinweis vermerkt sein, dass es sich auch auf das geschäftliche Facebook-Profil bezieht.

    Follow me on Twitter, Xing or Linkedin.

    Follow me on Twitter, Xing or Linkedin.


    Submit to StumbleUponSave on DeliciousDigg ThisSubmit to redditShare via email

  3. Social Media & Recht.

    November 21, 2011 by Tino Seeber

    via

    Follow me on Twitter, Xing or Linkedin.


    Submit to StumbleUponSave on DeliciousDigg ThisSubmit to redditShare via email

  4. Datenschutzerklärung bei Einbindung von Facebook Social Plugins.

    August 11, 2010 by Tino Seeber

    Gemäß §13 (1) Telemediengesetz (TMG) muss ein Webseitenbetreiber auch über die Verwendung von Social Plugins unterrichten. Danach hat ein Diensteanbieter (Webseitenbetreiber) den Nutzer über “Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten” sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb der EU/EWR in “allgemein verständlicher Form” zu unterrichten.

    Eine solche Unterrichtung könnte wie folgt lauten und sei jedem Betreiber wärmsten Empfohlen:

    Datenschutzerklärung gem. §13 (1) TMG

    Verwendung von Facebook Social Plugins

    Unser Internetauftritt verwendet Social Plugins (“Plugins”) des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird (“Facebook”). Die Plugins sind mit einem Facebook Logo oder dem Zusatz “Facebook Social Plugin” gekennzeichnet.

    Wenn Sie eine Webseite unseres Internetauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden.

    Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Sie die entsprechende Seite unseres Internetauftritts aufgerufen haben. Sind Sie bei Facebook eingeloggt kann Facebook den Besuch Ihrem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den “Gefällt mir” Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert.

    Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatssphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook.

    Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook über unseren Internetauftritt Daten über Sie sammelt, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unseres Internetauftritts bei Facebook ausloggen.

    via drweb

    Follow me on Twitter, Xing or Linkedin.


    Submit to StumbleUponSave on DeliciousDigg ThisSubmit to redditShare via email

  5. Schleichwerbung bei Wok WM.

    Dezember 14, 2008 by Tino Seeber

    Im Urteil (Az. VG 27 A 132.08) vom vergangen Donnerstag (11.12.2008) stellt das Verwaltungsgericht Berlin fest, dass bei den beiden ProSieben Sendungen Wok WM 2007 und 2006 Schleichwerbung stattfand:

    Die Ausstrahlung der Sendungen “TV total WOK WM 2006″ und “TV total WOK WM 2007″ durch den Fernsehsender ProSieben hat gegen das Schleichwerbungsverbot des Rundfunkstaatsvertrages verstoßen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 11.12.2008 (Az. VG 27 A 132.08) die Klage der ProSieben Television GmbH gegen einen Beanstandungs- und Untersagungsbescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg abgewiesen. via

    Die Entscheidung des Gerichts: Werbeabsicht von ProbSieben ergab sich aus den Einflussmöglichkeiten aufgrund lizenvetraglich eingeräumter redaktioneller Mitbestimmungsrechte.

    Submit to StumbleUponSave on DeliciousDigg ThisSubmit to redditShare via email

  6. Auch keine GEZ Pflicht für privaten Rechner.

    Oktober 11, 2008 by Tino Seeber

    Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz die Zwangsabgabe (GEZ) für einen beruflich genutzten Internetrechner als juristisch nicht haltbar festgestellt hatte, zieht jetzt das Vewaltungsgericht Münster nach und hält eine GEZ-Zwangsgebühr auch für private Internetrechner für nicht rechtens.

    Submit to StumbleUponSave on DeliciousDigg ThisSubmit to redditShare via email

  7. OLG Köln: Keine Störerhaftung des C-Admins.

    Oktober 11, 2008 by Tino Seeber

    OLG Köln: Keine Störerhaftung des Admin-C – Den Admin-C einer Domain treffen im Zusammenhang mit dem Domainnamen grundsätzlich keinen Prüfungspflichten hinsichtlich potentieller Rechtsverletzungen. Eine ständige Kontrolle der mit der Domain verknüpften Webinhalte ist ihm nicht zumutbar. Az. 6 U 51/08 | MIR 2008, Dok. 302

    Submit to StumbleUponSave on DeliciousDigg ThisSubmit to redditShare via email

  8. Aktuelles Urteil zur Störerhaftung.

    August 21, 2008 by Tino Seeber

    Laut dem Beschluss des LG Leipzig (Az. 05 O 383/08) haftet ein Internetanschlussinhaber für Urheberrechtsverstöße eines Anderen, wenn dieser über dessen Leitung P2P-Sharing betreibt und der Anschlussinhaber zumutbare Sicherungsmaßnahmen, die eine Standardsoftware bietet, unterlässt.

    Submit to StumbleUponSave on DeliciousDigg ThisSubmit to redditShare via email

  9. Keine GEZ Gebühr für Internet-PC!

    August 7, 2008 by Tino Seeber

    In Koblenz hat ein Anwalt erfolgreich gegen die Zwangsgebühr geklagt.

    Der Anwalt besitze zwar einen internetfähigen PC, sei aber deswegen noch lange kein Rundfunkteilnehmer, so das Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz (AZ 1 K 496/08.KO). Er könne mit seinem zwar Rechner Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen, das aber rechtfertige nicht die Erhebung von Rundfunkgebühren, so weiter.

    Der Anwalt verwies außerdem auf Grundrecht der Informationsfreiheit gem. Art 5 I GG, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Eine Rundfunkgebühr für einen Internet-PC sei daher eine staatliche Zugangshürde, die mit den Informationsquellen nichts zu tun habe und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspreche.

    Ein gutes Urteil – zumal ich meinen Mac auch nur ausschließlich zum Arbeiten verwende.

    Jedoch lassen sich beide oben genannte Argumente auch für das Radio und Fernsehen anwenden.

    Wann fällt also das GEZ Monopol?

    Submit to StumbleUponSave on DeliciousDigg ThisSubmit to redditShare via email