Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz die Zwangsabgabe (GEZ) für einen beruflich genutzten Internetrechner als juristisch nicht haltbar festgestellt hatte, zieht jetzt das Vewaltungsgericht Münster nach und hält eine GEZ-Zwangsgebühr auch für private Internetrechner für nicht rechtens.
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Auch keine GEZ Pflicht für privaten Rechner.
Oktober 11, 2008 by Tino Seeber
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