Im Urteil (Az. VG 27 A 132.08) vom vergangen Donnerstag (11.12.2008) stellt das Verwaltungsgericht Berlin fest, dass bei den beiden ProSieben Sendungen Wok WM 2007 und 2006 Schleichwerbung stattfand:
Die Ausstrahlung der Sendungen “TV total WOK WM 2006″ und “TV total WOK WM 2007″ durch den Fernsehsender ProSieben hat gegen das Schleichwerbungsverbot des Rundfunkstaatsvertrages verstoßen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 11.12.2008 (Az. VG 27 A 132.08) die Klage der ProSieben Television GmbH gegen einen Beanstandungs- und Untersagungsbescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg abgewiesen. via
Die Entscheidung des Gerichts: Werbeabsicht von ProbSieben ergab sich aus den Einflussmöglichkeiten aufgrund lizenvetraglich eingeräumter redaktioneller Mitbestimmungsrechte.
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Das ist ja bei den anderen Raab-Events auf Pro7 nicht besser. Die Ausrede, das übertriebene Nennen der Sponsoren sei Satire auf den kommerzialisierten Sport, ist witziger als mancher Raab Gag.
Fraglich bleibt, ob Pro7 auf die Sponsoren verzichten kann, ohne diese Raab-Highlights aufgeben zu müssen.
Schleichwerbung? Bei Pro7? Kann ja gar nicht sein. Der Sender war und ist doch schon immer eine 24h Werbesendung.