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OLG Köln: Keine Störerhaftung des C-Admins.

Oktober 11, 2008 by Tino Seeber

OLG Köln: Keine Störerhaftung des Admin-C – Den Admin-C einer Domain treffen im Zusammenhang mit dem Domainnamen grundsätzlich keinen Prüfungspflichten hinsichtlich potentieller Rechtsverletzungen. Eine ständige Kontrolle der mit der Domain verknüpften Webinhalte ist ihm nicht zumutbar. Az. 6 U 51/08 | MIR 2008, Dok. 302

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