Keine GEZ Gebühr für Internet-PC!

Aug 07 2008

In Koblenz hat ein Anwalt erfolgreich gegen die Zwangsgebühr geklagt.

Der Anwalt besitze zwar einen internetfähigen PC, sei aber deswegen noch lange kein Rundfunkteilnehmer, so das Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz (AZ 1 K 496/08.KO). Er könne mit seinem zwar Rechner Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen, das aber rechtfertige nicht die Erhebung von Rundfunkgebühren, so weiter.

Der Anwalt verwies außerdem auf Grundrecht der Informationsfreiheit gem. Art 5 I GG, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Eine Rundfunkgebühr für einen Internet-PC sei daher eine staatliche Zugangshürde, die mit den Informationsquellen nichts zu tun habe und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspreche.

Ein gutes Urteil – zumal ich meinen Mac auch nur ausschließlich zum Arbeiten verwende.

Jedoch lassen sich beide oben genannte Argumente auch für das Radio und Fernsehen anwenden.

Wann fällt also das GEZ Monopol?

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