Das #BverfG stützt sich auf Art. 10 (1): “Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.”
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März 2, 2010 by Tino Seeber
Das #BverfG stützt sich auf Art. 10 (1): “Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.”
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