LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011, Az: 2 HK O 54/11
Nach einem Urteil des Landgerichts Aschaffenburg besteht für ein geschäftlich genutztes Facebook-Profil eine Impressumspflicht nach § 5 TMG.
Die facebook-Seite kann mit einem Link „Impressum“ mit dem Impressum der Unternehmenswebseite verlinkt werden. Im Impressum der Unternehmenswebseite muss dann jedoch ein Hinweis vermerkt sein, dass es sich auch auf das geschäftliche Facebook-Profil bezieht.
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